Haus- und Badeordnung

Liebe Badegäste,

das Freibad Eschbachtal lädt Sie zu einem Besuch ein. Unser Angebot: Einige Stunden aktiver Freizeiterholung in ungezwungener Atmosphäre. Wir möchten, dass sich alle Gäste in unserem Bad wohlfühlen. Nehmen Sie daher auf andere Rücksicht und zeigen Sie Verständnis für deren Interessen und Wünsche. Den Anweisungen des Badpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Unsere Mitarbeiter/-innen beraten Sie fachkundig und hören gerne Ihre Wünsche und Anregungen.
Wir bitten Sie, diese Badeordnung zu beachten und in Ihrem Interesse die Ratschläge unserer Mit-arbeiter/-innen zu befolgen, denn Sie dienen Ihrer Sicherheit.
Die folgenden Bestimmungen sind mit dem Betreten des Bades für alle Badegäste verbindlich.

I. Allgemeines
1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibades.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Alle Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung jeglicher Art haftet der Badegast für den entstandenen Schaden.
4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Hygiene zuwiderläuft.
5. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär-, Kinderspielplatz- und Badebereiches gestattet. Das Freibad ist von Zigarettenresten freizuhalten.
6. Zerbrechliche Gegenstände, z. B. Glas, Keramik oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht/benutzt werden, da sie Verletzungen verursachen können.
7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.
8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Gäste kommt.
11. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Badbetreibers.

II. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Öffnungs-zeit kann witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Einlasschluss ist 45 Minuten vor Betriebsschluss. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebsschluss und das Freibad spätestens mit dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht.
3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautveränderungen (die sich ablösen und in das Wasser übergehen können, z. B. Schuppen, Schorf) leiden,
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
4. Kindern unter 10 Jahren, hilfsbedürftigen Personen, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer volljährigen verantwortlichen Begleitperson gestattet.
5. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen nur dann ohne verantwortliche Begleitperson in das Freibad, wenn sie das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze nachweisen.
6. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein (bis zum Verlassen des Bades). Diese ist dem Freibadpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Der Verlust einer Eintrittskarte ist den Mitarbeitern des Bades unverzüglich mitzuteilen. Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist muss die zehnfache Gebühr bezahlen. Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt zum einmaligen Besuch des Bades. Die jeweils gültigen Entgeltsätze sind den Aushängen zu entnehmen oder können an der Kasse erfragt werden.
7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

III. Haftung
1. Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicher-en Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Jeder Gast hat Beschädigungen, Mängel oder Verunreinigungen an Einrichtungen und an Geräten, die vor der Benutzung festgestellt werden oder während der Benutzung auftreten, unverzüglich den Mitarbeitern des Freibades mitzuteilen. Schadhafte Einrichtungen und Geräte dürfen nicht benutzt werden.
3. Bei Schadensfällen ist den Mitarbeitern des Freibades unverzüglich der Sachverhalt mitzuteilen. Nachteile, die sich aus der Unterlassung oder Verzögerung ergeben, gehen zu Lasten des Ge-schädigten.
4. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt insbesondere auch für verlorene Kleidung und den Inhalt mitgebrachter Taschen.
5. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
6. Für Wertsachen wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle hinterlegt sind. Das Personal kann eine Annahme verweigern und entscheidet für den Einzelfall. Beim Verlust von Fundsachen wird bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 € gehaftet.

IV. Benutzung des Freibads
1. Die Badezeit beginnt mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. Passieren der Eingangskontrolle.
2. Bei Nutzung eines Wertschließfachs ist der Badegast für das Verschließen des Fachs und die Aufbewahrung des Schlüssel selbst verantwortlich. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 60,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
3. Umkleidekabinen für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht besonders vorgehalten.
4. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
5. Die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
6. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
7. Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Ob die Kleidung an-gemessen ist, entscheiden die Mitarbeiter des Freibades. Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene sind nur Badeshorts maximal bis zum Knie, ist keine Unterwäsche, sind keine T-Shirts (evtl. in Ausnahmefällen nach Absprache) und ist keine mehrfache Badebekleidung übereinander erlaubt.
8. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereich frei ist,
b) nur eine Person das Sprungbrett bzw. die Sprungplattform betritt
c) das Wippen auf den Brettern nicht erlaubt ist.
9. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
10. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmbecken ist nicht gestattet. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten, Sport- und Spielgeräten usw. bedarf besonderer Zustimmung des Aufsichtspersonals.
11. Nichtschwimmer/innen haben sich aus Sicherheitsgründen nur in den für sie vorgesehenen Becken und Beckenteil aufzuhalten.
12. Die Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
13. Bei Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist den Anweisungen des Badpersonals unbedingt Folge zu leisten.

V. Besondere Bestimmungen
1. Im Falle eines verlorenen Wertschließfachschlüssels sind vor Aushändigung des Schließfachinhalts 60,00 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung des Inhalts das Eigentum nachzuweisen.
2. Kleidung und andere in das Freibad eingebrachte Sachen, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt sind, werden als Fundsachen vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Wertschließfächer werden vom Badpersonal geöffnet und der Inhalt als Fundsache behandelt.
3. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
4. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und aus hygienischen Gründen nicht im Bade- und Umkleidebereich konsumiert werden. Mitgebrachte Speisen und Ge-tränke dürfen auch nicht in den Gastronomiebereichen verzehrt werden.
5. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Drogen ist strengstens verboten und wird mit einem sofortigen Verweis aus dem Freibad geahndet.

Vl. Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

VII. Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung für das Freibad Eschbachtal vom 10.02.1998 außer Kraft.

Remscheid, den 01.01.2013